- EINLEITUNG
BrainLabs GmbH, Brandstrasse 25, 8952 Schlieren, Schweiz, CHE-138.884.414 ("BrainLabs") hat ein Social-Table Konzept und Marketplace namens Drool ("Drool") entwickelt. Unter dem Brand "Drool" bietet BrainLabs Unternehmern aus der Gastronomie, Hotellerie und Eventszene ("Partner") die Möglichkeit ihre eigenen Social-Table Kreationen („Social-Tables“) online zu erstellen und diese auf dem Marketplace ihren Gästen anzubieten. Interessierte Nutzer ("Nutzer") können Tickets für diese Social-Tables online buchen, bezahlen und anschliessend daran teilnehmen.
- ANWENDBARKEIT UND ÄNDERUNG DER VORLIEGENDEN NUTZUNGSBEDINGUNGEN
- Durch die Erstellung eines Partnerprofils auf Drool erklärt der Partner, die vorliegenden Nutzungsbedingungen gelesen, von deren Inhalt Kenntnis genommen zu haben und diesen zuzustimmen.
- BrainLabs behält sich das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen von Zeit zu Zeit anzupassen und den Partner auf geeignete Art und Weise hierüber zu informieren. Es gelten jeweils die aktuellen Nutzungsbedingungen, welche hier auf Drool abrufbar sind. Mit der Verwendung von Drool stimmt der Partner den jeweilig gültigen Nutzungsbedingungen zu.
- Sollten Partner mit Änderungen der Nutzungsbedingungen nicht einverstanden sein, können sich diese an BrainLabs via E-Mail oder via Chat-Box wenden und eine Löschung des Kontos beantragen. Der Partner ist sich bewusst, dass dies dazu führen kann, dass bestimmte Dienstleistungen gegenüber dem Partner unter Umständen nicht mehr erbracht werden können. Mit der Kontoschliessung wird auch das Profil des Partners gelöscht oder es wird ein Vorgang vollzogen, der einer Löschung gleichkommt (z.B. vollständige Anonymisierung aller Daten).
- ZWECKVON DROOL
- Partner bieten auf Drool auf der Basis des Social-Table Konzepts selbstständig Dienstleistungen ("Social-Tables") an. Drool erlaubt es dem Nutzer, sich über den Social-Marketplace mit diesen Partnern zu verbinden und Social-Tables zu buchen.
- Drool bietet drei Kategorien von Social-Tables an:
- Drool Public-Table: Die Möglichkeit der Teilnahme des Drool Public-Tables steht grundsätzlich allen Nutzern – im Rahmen der Verfügbarkeit von entsprechenden Tickets – offen. Dies erlaubt es den Nutzern, die entsprechende Dienstleistung des Partners mit ihm unbekannten Nutzern zu geniessen und so mit ihm unbekannten Nutzern in Kontakt zu treten.
- Drool Private-Table: Die Dienstleistungen des Partners sind bei Drool Private-Tables von Vornherein auf eine Gruppe von zwei bis vier Nutzern, welche sich gegenseitig kennen, beschränkt. Im Vordergrund steht der Genuss der Dienstleistung mit vertrauten Personen. Im Übrigen ist der Drool Private-Table mit dem Drool Public-Table identisch.
- Drool Personal-Table: Der Social-Table wird auf Anregung des Nutzers konzipiert und personalisiert und steht ihm und den von ihm ausgewählten Personen, die sich vorgängig registrieren müssen, zur Verfügung. Auch können Catering-Anfragen über diesen Table abgewickelt werden.
- Die Social-Tables können weitere Dienstleistungen enthalten, welche allenfalls unter Beizug von Dritten erbracht werden (z.B. die Erbringung einer Transportdienstleistung vom Nutzer zum Partner; der "Transport").
- PARTEIEN UND STELLUNG VON BRAINLABS
- Das Vertragsverhältnis, welches die Nutzung von Drool durch Nutzer regelt, besteht zwischen dem Nutzer und BrainLabs und wird durch die entsprechenden Nutzungsbedingungen für Nutzer (die "Nutzungsbedingungen für Nutzer"), welche unter diesem Link abgerufen werden können, und etwaige ergänzende Bedingungen auf Drool geregelt.
- BrainLabs bietet auf Drool im Namen und Auftrag von Partnern Social-Tables an.
- Bucht der Nutzer über Drool Social-Tables, so entsteht gemäss den Nutzungsbedingungen für Nutzer ein Vertragsverhältnis zwischen dem Nutzer und dem Partner betreffend den Social-Tables. BrainLabs ist nicht Vertragspartei dieses Vertragsverhältnisses und ist lediglich in dessen Anbahnung und Abwicklung als Hilfsperson des Partners involviert. BrainLabs agiert dabei jeweils im Namen und Auftrag des Partners (direkte Stellvertretung).
- Das Vertragsverhältnis zwischen dem Nutzer und dem Partner wird, wo diesentsprechend festgehalten ist, durch die Nutzungsbedingungen für Nutzer und etwaige ergänzende Bedingungen auf Drool geregelt.
- VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE NUTZUNG VON DROOL
Damit der Partner Drool nutzen kann, muss er sich auf Drool registrieren. Die Registrierung wird durch BrainLabs geprüft. BrainLabs ist berechtigt, die Registrierung grundlos abzulehnen.
- VERWENDUNG VON DROOL
- Der Partner hat das Recht, Drool bestimmungsgemäss zu verwenden. Jede anderweitige Nutzung ist verboten.
- BrainLabs hat jederzeit die Möglichkeit, Partner nach freiem Ermessen von der Verwendung von Drool auszuschliessen, die Registrierung zu verweigern, Profile zu löschen und/oder ihnen die Nutzung zu verbieten.
- BrainLabs behält sich ausdrücklich vor, den Betrieb von Drool jederzeit nach freiem Ermessen und ohne jegliche Begründung einzustellen.
- ANGEBOT UND BUCHUNG VON SOCIAL-TABLES AUF DROOL
- Der Partner ist gemäss den Bestimmungen dieser Vereinbarung berechtigt, auf Drool– ohne inhaltliche Involvierung von BrainLabs – Social-Tables anzubieten.
- BrainLabs ist nicht verpflichtet, dafür zu sorgen, dass dem Nutzer solche Social-Tables von Partnern angeboten werden. Es steht im alleinigen Ermessen von BrainLabs, ob, welche, wie viele und welche Art von Social-Tables von Partnern auf Drool angeboten werden.
- Das Angebot von Social-Tables auf Droolfindet wie folgt statt:
- Drool Public-Tables und Drool Private-Tables: Der Partner ist berechtigt, Drool Public-Table und Drool Private-Table auf Drool gemäss den Bestimmungen dieser Vereinbarung zu kreieren. Nach Erstellung und etwaiger Prüfung durch BrainLabs werden die Drool Public-Tables bzw. Drool Private-Tables auf Drool angezeigt und können, vorbehältlich entsprechender Verfügbarkeit, direkt via Drool vom Nutzer gebucht werden.
- Der Partner ist berechtigt, die entsprechenden Social-Table-Angebote so lange zu verändern, als noch nicht mindestens ein Nutzer eine Buchung vorgenommen hat. Danach ist eine Änderung ausgeschlossen.
- Im Hinblick auf Drool Personal-Tables kann der Nutzer via Drool sein Interesse an einem solchen Personal-Table bekunden. BrainLabs wird dann innert einer von BrainLabs gewählten Frist – im Regelfall 72 Stunden – bis zu fünf geeignete Partner auswählen und diese auffordern, eine entsprechende Offerte vorzulegen. Der Partner verpflichtet sich auf solche Anfragen innert einer Frist von 48 Stunden zu reagieren. BrainLabs leitet diese Offerten nach entsprechender Prüfung innerhalb von 24 Stunden im Namen und Auftrag der Partner an den Nutzer weiter, ohne die Identität des Partners offenzulegen. Die Offerten, welche der Partner BrainLabs zur Weiterleitung zur Verfügung stellt, sind Offerten, welche für eine angemessene Frist – ohne gegenteilige Vereinbarung zwischen dem Partner und BrainLabs bis mindestens zum Ablauf des achten Werktags nach dem Zeitpunkt der initialen Anfrage des Nutzers – verbindlich sind. Der Nutzer kann sodann, falls sein Interesse fortbesteht, die ihn ansprechende Offerte auswählen und via Drool auswählen und bezahlen. Nach der Zahlung wird die Identität des Partners offengelegt.
- Bucht der Nutzer via Drool einen Drool Public-Table, einen Drool Private-Table oder einen Drool Personal-Table bei einem Partner, entsteht zwischen dem Nutzer und dem Partner mit der Bezahlung des Gesamtentgelts an BrainLabs (als Inkassostelle des Partners) ein entsprechendes Vertragsverhältnis. Der Buchungsvorgang wird durch die Ausstellung eines Tickets durch BrainLabs für den Partner abgeschlossen. Das Ticket enthält zumindest folgende Angaben:
- Art, Gegenstand, Ort und Zeit des Social-Tables;
- Angaben zum Partner;
- Anzahl gebuchter Teilnahmeberechtigungen;
- Name des Nutzers.
- BrainLabs wird dem Partner vor dem Durchführungsdatum eine Gästeliste zustellen, welche die Namen der teilnehmenden Nutzer enthält. Ferner kann sich der Partner auf Drool über den Stand der Buchungen orientieren.
- VERTRAGSVERHÄLTNIS ZWISCHEN NUTZER UND PARTNER
- Mit Abschluss der Buchung entsteht in Bezug auf die Teilnahme des Nutzers an der und in Bezug auf die Durchführung des Social-Tables durch den Partner gegenüber dem Nutzer ein Vertragsverhältnis zwischen dem Nutzer und dem Partner.
- Dieses Vertragsverhältnis unterliegt den entsprechenden Bestimmungen der Nutzungsbedingungen für Nutzer, welche im Zeitpunkt der Buchung gültig sind. Diese werden im Rahmen der Buchung eingebunden. Der Partner bestätigt, diese Bedingungen gelesen, verstanden, zur Kenntnis genommen zu haben und diesen zuzustimmen. Im Falle von Widersprüchen gilt die nachfolgende Hierarchie:
- Die jeweils aktuellen Nutzungsbedingungen für Nutzer, soweit sie sich auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Nutzer und dem Partner beziehen.
- Etwaige besondere Bedingungen des jeweiligen Social-Tables, welche im Rahmen der Buchung vereinbart werden.
- BrainLabs fungiert im Zusammenhang mit Social-Tables ausschliesslich als direkte Stellvertreterin bzw. Hilfsperson des Partners im Hinblick auf die Anbahnung und den Abschluss der Vereinbarung und gewisse weitere, in den Nutzungsbedingungen für Nutzer bezeichnete Tätigkeiten. Sämtliche Angaben in Drool und sämtliche sonstige etwaige Kommunikation von BrainLabs mit dem Nutzer in Bezug auf spezifische Social-Tables verstehen sich als Kundgaben von BrainLabs im Namen des jeweiligen Partners (direkte Stellvertretung). BrainLabs wird in Bezug auf die Buchung, die Teilnahme an und die Durchführung von Social-Tables unter keinen Umständen Partei der Vereinbarung (und/oder sonstigen Vereinbarungen zwischen dem Nutzer und dem Partner in Bezug auf die Buchung, die Teilnahme und die Durchführung des Social-Tables).
- RECHTE UND PFLICHTEN DES PARTNERS
- Kreation und Preisgestaltung von Social-Tables
Der Partner ist gemäss den vorstehenden Bedingungen berechtigt, auf Drool Social-Tables zu kreieren und den Nutzern anzubieten. Es gelten dabei folgende Grundsätze:
- Der Partner definiert im Rahmen der Erstellung von Drool Public-Tables und Drool Private-Tables insbesondere
- die Anzahl an Tickets (bei Drool Public-Tables mindestens 6; bei Drool Private-Tables 2 oder 4).
- den Ticketpreis pro Buchung (zzgl. MWSt.), welcher das gesamte Entgelt des Partners für die Durchführung des Social-Tables darstellt.
- Der Partner kann und darf keine erforderliche Mindestanzahl an Buchungen definieren.
- Der Partner ist berechtigt, besondere Bedingungen vorzusehen, welche die Durchführung der Social-Tables betreffen. Diese dürfen weder der vorliegenden Vereinbarung, noch den Nutzungsbedingungen für Nutzer widersprechen.
- BrainLabs ist berechtigt, diese Angebote zu prüfen und deren Publikation ohne Nennung von Gründen abzulehnen.
- Der Partner ist verpflichtet, wahrheitsgemässe, nicht irreführende und nicht unlautere Angaben über seine Angebote und Social-Tables gegenüber BrainLabs und Nutzern (innerhalb und ausserhalb von Drool) zu machen.
- Texte und bildliche Darstellungen, welche ein Partner auf Drool in irgendeiner Art und Form veröffentlicht, dürfen nicht auf Vertragsabschlüsse ausserhalb des vorliegenden Vertragsverhältnisses abzielen oder dazu direkt oder indirekt auffordern.
- Der Partner definiert im Rahmen der Erstellung von Drool Public-Tables und Drool Private-Tables insbesondere
- Vermarktung
- Der Partner verpflichtet sich zur angemessenen Vermarktung seiner Social-Tables.
- BrainLabs trifft in Bezug auf all diese Aspekte keinerlei Verpflichtung.
- Durchführung
- Der Partner ist alleine verantwortlich für die Vermarktung und Durchführung und die Preisgestaltung von Social-Tables (einschliesslich der Darstellung auf Drool). Gleiches gilt für die Betreuung der Nutzer.
- Der Partner ist verpflichtet, den Vertrag, welcher mittels der Buchung auf Drool zwischen ihm und dem Nutzer zu Stande kommt, vollumfänglich einzuhalten und den Social-Table unter Beachtung des anwendbaren Rechts durchzuführen.
- Der Partner ist nicht befugt, für Leistungen, welche unter diesem Vertragsverhältnis zu erbringen sind, zusätzliche Entgelte vom Nutzer zu verlangen.
- Der Partner ist für die höchst mögliche Qualität der Durchführung des Social-Tables verantwortlich. Er verpflichtet sich, Nutzer des Social-Tables nicht schlechter zu behandeln, als seine übrigen Gäste. Dies gilt insbesondere in Bezug auf Service, Platzierung des Nutzers im Lokal, Umfang des Angebots etc. Falls Indizien für eine unvollständige oder mangelhafte Leistung gegenüber den Nutzern bestehen, gilt Folgendes:
- BrainLabs ist berechtigt, eine diesbezügliche Untersuchung durchzuführen. Der Partner stellt BrainLabs hierfür alle erforderlichen und nützlichen Angaben und Unterlagen zur Verfügung. Während die Untersuchung läuft, ist BrainLabs berechtigt, Zahlungen an den Partner zurückzuhalten.
- Zeigt die Untersuchung, dass der Partner die vorstehenden Bestimmungen verletzt hat,ist BrainLabs berechtigt, den Nutzern das Entgelt zurückzuerstatten. Der Anspruch des Partners auf Entgelt entfällt (und bereits bezahltes Entgelt kann für den betroffenen Event zurückgefordert werden). Sämtliche weitere Rechte von BrainLabs unter dieser Vereinbarung bleiben vorbehalten.
- Der Partner hält BrainLabs von allfälligen Ansprüchen der Nutzer vollumfänglich frei- und schadlos, welche aus einer Verletzung der obigen Bestimmungen entstehen.
- Absagen und Änderungen von Social-Tabels
- Absagen, Änderungen des Zeitpunkts oder des Orts des Social-Table: Der Social-Table ist grundsätzlich gemäss Buchung durchzuführen. Es gelten einzig die folgenden Ausnahmen:
- Die Absage des Social-Tables ist lediglich aus zwingenden Gründen erlaubt. Der Partner wird BrainLabs hierüber via die Chat-Box frühzeitig unterrichten. BrainLabs wird dann, soweit die Voraussetzungen erfüllt sind, das von den Nutzern bezahlte Entgelt an die Nutzer zurückerstatten.
- Der Partner trägt die diesbezüglichen Kosten (zzgl. einer Bearbeitungsgebühr von Fr. 50.--).
- Die Veränderung des Orts und/oder des Zeitpunkts des Social-Table ist lediglich aus wichtigen Gründen gestattet. Der Partner wird BrainLabs hierüber via die Chat-Box frühzeitig unterrichten.
- Der Partner verpflichtet sich, gegenüber Nutzern und Dritten das Ansehen von BrainLabs und Drool vollumfänglich zu wahren.
- Der Partner stellt bei jedem Social-Table Leitungswasser à discretion zur Verfügung.
- Absagen, Änderungen des Zeitpunkts oder des Orts des Social-Table: Der Social-Table ist grundsätzlich gemäss Buchung durchzuführen. Es gelten einzig die folgenden Ausnahmen:
- Persönliche Erfüllung
- Der Partner ist verpflichtet, sämtliche Pflichten unter dieser Vereinbarung persönlich zu erfüllen.
- Der Beizug von Subunternehmern erfordert die vorgängige schriftliche Zustimmung von BrainLabs.
- Hiervon ausgenommen ist der Beizug für die Durchführung eines etwaigen Transports.
- Der Partner haftet für das Verhalten von berechtigt beigezogenen Subunternehmern wie für eigenes Verhalten.
- Meldepflichten
- Der Partner meldet jegliche Informationen mit Einfluss auf die Qualität von Drool (z.B. negative Resultate von Lebensmittelkontrollen) proaktiv an BrainLabs.
- Der Partner meldet jegliche vertragsrelevanten Informationen (z.B. Verkauf von Restaurants) proaktiv an BrainLabs.
- Der Partner meldet eine anstehende Schliessung seines Geschäftes/Unternehmung proaktiv an BrainLabs.
- Weitere Pflichten
- Der Partner erhält von BrainLabs ein Qualitätssiegel («Partner of Choice») in Form eines Aufklebeschildes, welches dieser visuell im Eingangsbereich für seine Kunden sichtbar machen muss.
- Der Partner erhält von BrainLabs ein Drool-Logo in Form einer Bilddatei, welche dieser visuell auf seiner Homepage (gleichwertige Platzierung wie Tripadvisor, Best of Swiss Gourmet o.ä) für seine Kunden sichtbar machen muss.
- Der Partner ist verpflichtet, das von BrainLabs erhaltene Marketingmaterial zu nutzen.
- Ohne schriftliche Zustimmung durch BrainLabs ist der Partner nicht berechtigt Drool mit anderen, ausser dem durch BrainLabs vorgegebene Marketingmaterial, in irgendeiner Form zu vermarkten.
- Kreation und Preisgestaltung von Social-Tables
- RECHTE UND PFLICHTEN VON BRAINLABS
- Vermittlung von Vertragsverhältnissen mit Nutzern
- BrainLabs ist berechtigt (aber nicht verpflichtet) Nutzer an den Partner via Drool gemäss den Bestimmungen dieser Vereinbarung zu vermitteln. BrainLabs gibt keine Gewährleistung ab, dass eine Vermittlung effektiv erfolgt.
- BrainLabs darf die Vermittlung für einen Social-Table so lange vornehmen, als das diesbezügliche Ticketkontingent, welches der Partner anlässlich der Einstellung des Social-Tables (Drool Public-Table und DroolPrivate-Table) auf Drool definiert, nicht aufgebraucht ist.
- Die Vermittlung ist erfolgt, sobald der Nutzer via Drool eine Buchung für einen Social-Table des Partners getätigt hat.
- BrainLabs handelt in Bezug auf die Vermittlung strikte im Namen und Auftrag des Partners (direkte Stellvertretung). BrainLabs wird unter keinen Umständen Partei des Vertrags zwischen dem Nutzer und dem Partner. Der Partner sorgt mittels geeigneter Massnahmen dafür (und unterlässt sämtliche gegenteiligen Massnahmen), dass die Einhaltung dieser Klausel sichergestellt wird. Der Partner sichert ausdrücklich zu, die vorbezeichneten Bestimmungen einzuhalten und BrainLabs von allfälligen Ansprüchen Dritter vollumfänglich frei- und schadlos zu halten.
- Betrieb von Drool
- BrainLabs entwickelt, betreibt, pflegt und vermarktet Drool.
- BrainLabs ist bestrebt, die Verfügbarkeit von Drool möglichst hoch zu halten.
- Der Partner hat keinen Anspruch darauf, dass Drool einen bestimmten Inhalt oder eine bestimmte Gestaltung aufweist.
- BrainLabs kann das Aufschalten bestimmter Inhalte verweigern, wenn dafür nachvollziehbare Gründe bestehen (insbesondere Unvereinbarkeit mit der vorliegenden Vereinbarung, Verstoss gegen gesetzliche Normen, Schädigung Dritter, unsittliche Inhalte etc.).
- Datenanalysen zu Nutzerverhalten
BrainLabs ist bemüht dem Partner von Zeit zu Zeit anonymisierte Daten und Statistiken zum Verhalten der Nutzer auf Drool zur Verfügung zu stellen. BrainLabs trifft diesbezüglich keinerlei Verpflichtung.
- Weitere Rechte und Pflichten
- BrainLabs stellt dem Partner kostenlos ein Qualitätssiegel (digital und als Aufklebeschild) zur Verfügung.
- BrainLabs führt den Partner auf seiner exklusiven Plattform auf, so lange ein laufender Vertrag zwischen BrainLabs und dem Partner besteht.
- Vermittlung von Vertragsverhältnissen mit Nutzern
- ENTGELT
- Die Registrierung des Partners erfolgt kostenlos.
- Das Entgelt von BrainLabs entspricht einer prozentualen Kommission (in aller Regel 10-15%) auf dem Entgelt des Partners für das Ticket (einschliesslich MWSt.). Die Höhe des Entgelts von BrainLabs ergibt sich aus der entsprechenden Vereinbarung zwischen dem Partner und BrainLabs anlässlich der Einstellung des Social-Tables auf Drool durch den Partner.
- BrainLabs selbst erhebt keinen Zuschlag für die MWSt., da BrainLabs nicht der MWSt. untersteht.
- Das Entgelt zu Gunsten von BrainLabs ist geschuldet, wenn ein Nutzer eine Buchung für einen Social-Table des Partners vornimmt. Das Entgelt ist auch dann geschuldet, wenn der Social-Table (bzw. das Vertragsverhältnis zwischen dem Partner und dem Nutzer) – aus welchen Gründen auch immer – nachträglich dahinfällt.
- Der Nutzer hat anlässlich der Buchung eines Social-Tables ein Gesamtentgelt zu bezahlen, welches aus dem Entgelt des Partners, dem Entgelt von BrainLabs und einer Transaktionsgebühr besteht. Die Bezahlung des Gesamtentgelts erfolgt via den Zahlungsdienstleister Stripe an BrainLabs. BrainLabs agiert dabei als Inkassostelle des Partners. BrainLabs zieht von diesem Gesamtentgelt das eigene Entgelt ab.
- Der Partner ist selbst für die mehrwertsteuerkonforme Abrechnung des Entgelts gegenüber der Eidgenössischen Steuerverwaltung verantwortlich.
- Änderung am Preismodell können durch BrainLabs oder den Partner jederzeit vorgenommen werden (mit Ausnahme von bereits publizierten Social-Tables, für welches mindestens eine Buchung eines Nutzers vorliegt).
- AUSZAHLUNG
- BrainLabs stellt dem Partner nach Durchführung des Social-Tables eine elektronische Leistungsbestätigung zu, welche das Durchführungsdatum des Social-Tables, die Bezeichnung des Social-Tables, die Anzahl an Tickets und den Ticketpreis (Entgelt des Partners inkl. MWST) ausweist.
- BrainLabs überweist das dem Partner zustehende Entgelt für den in Frage stehenden Social-Table spätestens innert 30 Tagen nach Durchführung des Social-Tables auf das von ihm während der Registrierung erfassten Bankkontos.
- Nach erfolgter Überweisung ist der Partner für eine Dauer von 5 Arbeitstagen berechtigt, etwaige Unstimmigkeiten schriftlich via E-Mail zu melden. Ansonsten gilt die Überweisung als akzeptiert.
- EXKLUSIVITÄT UND KEINE GEMEINSAME GESELLSCHAFTSTÄTIGKEIT
- Der Partner hat gegenüber BrainLabs keinerlei Exklusivitätsanspruch. Die Auswahl der Partner steht im alleinigen Ermessen von BrainLabs. BrainLabs ist bestrebt, möglichst hochqualifizierte Partner auszuwählen.
- Dem Partner ist es untersagt, Social-Tables während der Dauer der vorliegenden Vereinbarung ausserhalb von Drool anzubieten und/oder durchzuführen.
- Die Parteien kommen überein, dass die Zusammenarbeit nach diesem Vertrag keine gemeinsame Gesellschaftstätigkeit darstellt.
- DAUER UND KÜNDIGUNG DER VEREINBARUNG
- Die vorliegende Vereinbarungwird für eine unbefristete Dauer abgeschlossen und kann unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist hin von beiden Parteien ordentlich gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
- Bei wesentlicher Verletzung dieser Vereinbarung behält sich BrainLabs das Recht vor, diese fristlos zu kündigen. Als wesentliche Verletzung gelten insbesondere:
- Wesentliche Mängel in Bezug auf die Durchführung von Social-Tables (z.B. in Bezug auf die Hygiene, die Qualität der Dienstleistung im Allgemeinen, den Service usw.);
- Wiederholte Beanstandungen von Nutzern in Bezug auf den Partner oder dessen Social-Tables (auch wenn dabei untergeordnete Mängel behauptet werden);
- Verletzung der Exklusivitätsklausel;
- Verletzung der Meldepflichten;
- Schadhafte Handlungen durch den Partner, die zu einem Reputationsverlust von BrainLabs oder Drool führen oder hierzu geeignet sind.
- Kündigungen sind auf Anfrage zu Begründen.
- Der Partner ist in jedem Fall verpflichtet, bereits bestehende Vertragsverhältnisse zwischen ihm und den Nutzern einzuhalten und abzuwickeln, auch wenn die vorliegende Vereinbarung gekündigt wurde.
- DATENSCHUTZ UND DATENBEARBEITUNG
- Der Partner darf Daten der Nutzer nur insofern bearbeiten, als dass es für die Abwicklung der vorliegenden Vereinbarung und/oder der Vereinbarung zwischen dem Partner und dem Nutzer unbedingt erforderlich ist. Eine weitergehende Bearbeitung ist untersagt.
- Die Bearbeitung und Speicherung von Nutzerdaten zu eigenen Werbezwecken ist dem Partner untersagt.
- Die Weitergabe von Nutzerdaten ist dem Partner ebenfalls strikte untersagt.
- Der Partner sichert zu, die Datenschutzgesetzgebung insbesondere hinsichtlich der Nutzerdaten vollumfänglich einzuhalten und die Persönlichkeitsrechte der Nutzer vollumfassend zu respektieren.
- REFERENZEN
- BrainLabs ist berechtigt, den Partner gegenüber Dritten als Referenz für Drool anzugeben.
- BrainLabs hat den Partner über die Referenzangabe vorgängig in Kenntnis zu setzen.
- Der Partner ist berechtigt, Drool gegenüber Dritten als Referenz anzugeben. Der Partner hat BrainLabs über die Referenzangabe vorgängig in Kenntnis zu setzen.
- Die durch Partner publizierten Inhalte auf Drool können durch BrainLabs für Werbung zu eigenen Zwecken verwendet werden.
- IMMATERIALGÜTERRECHTE
- Drool wurde durch BrainLabs erarbeitet, designend, implementiert und ist urheberrechtlich geschützt.
- Drool verfügt über rechtlich geschützte Inhalte. Dies betrifft insbesondere das Design, das Layout, Darstellungen, Texte, und Grafiken. Die Reproduktion solcher Inhalte ist verboten.
- Vorbehältlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen ist jedwede Weiterverwendung oder Reproduktion von Drool oder von Teilen davon untersagt.
- Die Verwendung von jeglichem Marketingmaterial, welches durch BrainLabs dem Partner übergeben wurde, ist nur im Rahmen des laufenden Vertrags zwischen BrainLabs und dem Partner gestattet.
- Texte und bildliche Darstellungen, welche ein Partner auf Drool in irgendeiner Art und Form (z.B. in Bezug auf die Anpreisung von Social-Tables via BrainLabs) veröffentlicht oder auf sonstige Weise über Drool kommuniziert, dürfen keinerlei Immaterialgüterrechte Dritter verletzen und auch sonst keinen widerrechtlichen Inhalt aufweisen.
- Der Partner darf auf Drool einzig Bilder, Texte und andere Werke verwenden und durch BrainLabs publizieren lassen, welche er selber erstellt hat oder deren Verwendung der Rechteinhaber zugestimmt hat; dies gilt insbesondere auch für Text- und Bildmaterial, welches auf einer anderen Webseite öffentlich zugänglich ist.
- Der Partner sichert ausdrücklich zu, die vorbezeichneten Bestimmungen einzuhalten und BrainLabs von allfälligen Ansprüchen Dritter vollumfänglich frei- und schadlos zu halten.
- Sämtliche Immaterialgüter- und sonstigen Schutzrechte verbleiben bei BrainLabs oder bei etwaigen Dritten.
- BrainLabs hat das ausschliessliche Recht zu bestimmen, ob, wann und wie Drool ausgestaltet, verwendet und weiterentwickelt wird.
- CHAT-BOX
BrainLabs stellt den Nutzern und den Partnern eine Chat-Box zur Verfügung, welche die Kommunikation zwischen dem Nutzer und BrainLabs bzw. dem Partner und BrainLabs erlaubt.
- DAS BEWERTUNGSSYSTEM & WALL OF FAME
- Der Nutzer kann mittels eines Fragebogens Drool, Partner und den durchgeführten Social-Table bewerten. Im Rahmen der Bewertungen müssen wahrheitsgemässe Angaben gemacht werden. Die Bewertungen müssen sachlich sein und dürfen keine Beleidigungen enthalten. Jede unlautere Einflussnahme sowie jeder Missbrauch des Bewertungssystems sind untersagt. Es ist nicht erlaubt, in einer Bewertung persönliche Benutzerangaben zu nennen. Es ist insbesondere verboten, das Bewertungssystem zum eigenen Vorteil zu nutzen oder dieses in sonstiger Weise zu manipulieren. BrainLabs ist jederzeit berechtigt, aber nicht verpflichtet, in Bewertungen einzugreifen.
- BrainLabs ist berechtigt, gestützt auf diese Bewertungen (als auch Feedback, welches BrainLabs ausserhalb von Drool zugeht), eine "Wall ofFame" zu erstellen und eine Rangliste der Partner zu erstellen und (positive) Bewertungen von Nutzern zu veröffentlichen.
- ZUSICHERUNGEN UND GEWÄHRLEISTUNGEN
- Partner
Der Partner sichert BrainLabs zu und gewährleistet, dass er
- über alle notwendigen Bewilligungen zur Durchführung des Social-Tables verfügt; und
- sämtliche Risiken, welche sich aus der Durchführung des Social-Tables ergeben angemessen versichert hat.
- BrainLabs
- BrainLabs übernimmt keinerlei Gewährleistung und tätigt keinerlei Zusicherung, dass dem Partner Nutzer vermittelt werden.
- BrainLabs übernimmt keinerlei Gewährleistung und tätigt keinerlei Zusicherung in Bezug auf den Nutzer und das Verhältnis zwischen dem Nutzer und dem Partner. Dies gilt insbesondere für:
- die Zahlungsfähigkeit und den Zahlungswillen des Nutzers (namentlich anlässlich und am Ort des Social-Tables in Bezug auf weitere Dienstleistungen des Partners, welche nicht der vorliegenden Vereinbarung unterstehen);
- das Alter des Nutzers;
- weitere spezifische Kundenmerkmale, wie insbesondere Benehmen, äussere Erscheinung usw.
- Partner
- HAFTUNGSAUSSCHLUSS VON BRAINLABS
- Die Haftung von BrainLabs ist im Rahmen des gesetzlich Zulässigen vollumfänglich ausgeschlossen.
- BrainLabs übernimmt insbesondere keine Haftung für vermittelte Nutzer.
- BrainLabs übernimmt keine Haftung für Hilfspersonen oder sonstige beigezogene Dritte.
- SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- Die vorliegende Vereinbarung regelt das Verhältnis zwischen BrainLabs und dem Partner abschliessend. Die Parteien haben keine Nebenabreden dazu getroffen.
- Vorbehältlich gegenteiliger Bestimmungen in dieser Vereinbarung sind Änderungen, welche die Vereinbarung beeinflussen, nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch hinsichtlich dieses Schriftformerfordernisses.
- Der Partner verzichtet auf die Verrechnung von Ansprüchen mit Ansprüchen von BrainLabs.
- Dem Partner ist es untersagt, Rechte und Pflichten ohne Zustimmung von BrainLabs abzutreten bzw. zu übertragen.
- Die Ungültigkeit oder Undurchsetzbarkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Vereinbarung berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen der Vereinbarung nicht. Ungültige oder nicht durchsetzbare Bestimmungen werden von den Parteien durch eine Neuregelung ersetzt, die wirtschaftlich und rechtlich der ungültigen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung so nahe als möglich kommt, so dass der Sinn der Vereinbarung im Ganzen erhalten bleibt.
- Diese Vereinbarung untersteht vollumfänglich schweizerischem Recht, unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Normen und unter Ausschluss der Bestimmungen des UN-Kaufrechts (CISG).
- Für Streitigkeiten, die aus diesem Vertrag entstehen oder mit diesem Vertrag in Zusammenhang stehen, sind ausschliesslich die Gerichte in Zürich (Schweiz) zuständig. Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Gerichtsstände.